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Sonderformen der Bestattung

Das gibt es auch?

Ungewöhnliche Bestattungsarten sind immer wieder Inhalt von Berichten in den Medien und im Fernsehen. Bei solchen besonderen Wünschen, etwa der Verarbeitung der menschlichen Asche zu einem synthetischen Diamanten oder einer Luftbestattung (Verstreuen der Asche in der Luft vom Heißluftballon aus oder durch einen Heliumballon) ist es wichtig, seinen Wunsch rechtzeitig zu Lebzeiten festzuhalten und diesen auch genau zu bedenken. Auch gesetzliche Bestimmungen sind hierbei zu beachten. Nicht alle angebotenen Formen sind im Letzten tragfähig und für einen guten Trauerprozess bei Angehörigen förderlich. Viele Menschen brauchen einen Ort, an dem sie ihre Trauer festmachen können.

Jeder Mensch kann durch eine letztwillige Verfügung Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung treffen oder in einem Vorsorgevertrag individuelle Wünsche angeben und gleichzeitig finanziell absichern. Damit kann man seinen Angehörigen viele Entscheidungen abnehmen. Fehlt es an einer Willensäußerung des/der Verstorbenen, sind die Angehörigen – zunächst Ehegatte, Kinder oder nähere Verwandte – berechtigt, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden.

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So einzigartig wie der Mensch ist auch sein Abschied

Was Sie bei einem Sterbefall zu beachten haben und wie sich die Wünsche des verstorbenen Familienmitglieds mit Ihren Vorstellungen vereinbaren lassen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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