info@bestattungen-birk.de Trierer Straße 709 - 52078 Aachen-Brand
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Wenn ein Sterbefall zuhause eintritt, muss zuerst ein Arzt benachrichtigt werden, der die Todesbescheinigung ausstellt. In Krankenhäusern wird dies automatisch veranlasst.
Den Zeitpunkt der Abholung bestimmen die Angehörigen. Verstorbene dürfen bis zu 36 Stunden Zuhause verbleiben ohne gesonderte Genehmigung.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Formalitäten zur Überführung und weiteren Abwicklung besprechen möchten.
Wir haben Ihnen das Vorgehen bei einem Sterbefall einmal aufgeführt.
Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürlich Todesursache vorliegt, muss dieser die Polizei benachrichtigen. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.
Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Wir klären Sie gern darüber auf, was dabei zu beachten ist. Sollte der Verstorbene einen Vorsorgevertrag mit uns festgelegt haben, werden wir im Beratungsgespräch klären, welche Festlegungen getroffen wurden.
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