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  1. Sterbefall
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Was ist im Todesfall zu tun?

Nützliche Informationen zu den wichtigsten Schritten

Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eintritt?

Wenn ein Sterbefall zuhause eintritt, muss zunächst ein Arzt/eine Ärztin benachrichtigt werden, da die Todesbescheinigung ausgestellt werden muss. In Krankenhäusern wird dies automatisch veranlasst.

Den Zeitpunkt der Abholung bestimmen die Angehörigen. Verstorbene dürfen bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben ohne gesonderte Genehmigung.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Formalitäten zur Überführung und weiteren Abwicklung besprechen möchten.

Wir haben Ihnen das Vorgehen bei einem Sterbefall einmal aufgeführt.

1. Arzt/Ärztin benachrichtigen

Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt/eine Ärztin zu benachrichtigen, damit die Todesbescheinigung ausgestellt wird (im Krankenhaus wird dies automatisch veranlasst).

Wenn nicht bescheinigt werden kann, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nicht zwangsläufig mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun. Die gesetzlichen Vorgaben müssen jedoch eingehalten werden. In diesem Fall muss eine Freigabe der Staatsanwaltschaft abgewartet werden, bevor weitere Schritte unternommen werden können. Gespräche über den weiteren Verlauf können aber natürlich schon geführt werden, so dass nach Erteilung der Freigabe sofort alles Weitere in Gang gesetzt werden kann.

2. Bestattungshaus benachrichtigen

Es ist sinnvoll, das Bestattungshaus zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der/die Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er/Sie kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm/ihr Abschied nehmen können. Wir klären Sie gern darüber auf, was dabei zu beachten ist. Sollte ein Vorsorgevertrag vorliegen, werden wir im Beratungsgespräch klären, welche Festlegungen getroffen wurden. 

3. Engste Angehörige benachrichtigen

4. Wichtige Dokumente im Trauerfall

  • Personalausweis der/des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung, ausgestellt durch Ärztin/Arzt 
  • Personenstandsurkunden
    • bei Ledigen: Geburtsurkunde
    • bei Verheirateten: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
    • bei Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • bei Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
    • bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist zusätzlich zur Geburtsurkunde anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen ein Sterbegeld)
  • Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
  • Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis; sie befindet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Rente stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen wird.
  • Angaben zu betrieblichen Renten
  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist
  • Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder Notar*in
  • Letztwillige Verfügung über die Bestattungsart, sofern die/der Verstorbene es schriftlich festgelegt hat.

5. Erledigung der Formalitäten
- meistens werden diese Punkte vom Bestattungshaus veranlasst

  • Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes, die sogenannte Abmeldung (es muss später nicht an jeder Stelle eine Originalsterbeurkunde vorgelegt werden - bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen, wie beispielsweise bei Autoversicherungen - reicht eine Fotokopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss dagegen meist ein Original vorgelegt werden)
  • Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
  • Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung
  • Terminfestlegung mit Geistlichen bzw. Trauerredner*innen
  • Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Orgelmusik, CD,)
  • Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle
  • ggf. Auslegung einer Kondolenzliste
  • Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
  • Druck von Traueranzeigen und Danksagungen
  • Druck von Totenzetteln, wo regional üblich
  • Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
  • Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
  • Leistungen im Sterbefall
  • Bestattungsarten
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So erreichen Sie uns:

Bestattungen Birk GmbH
Trierer Straße 709
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So einzigartig wie der Mensch ist auch sein Abschied

Was Sie bei einem Sterbefall zu beachten haben und wie sich die Wünsche des verstorbenen Familienmitglieds mit Ihren Vorstellungen vereinbaren lassen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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