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Was ist im Todesfall zu tun?

Nützliche Informationen zu den wichtigsten Schritten

Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eintritt?

Wenn ein Sterbefall zuhause eintritt, muss zuerst ein Arzt benachrichtigt werden, der die Todesbescheinigung ausstellt. In Krankenhäusern wird dies automatisch veranlasst.

Den Zeitpunkt der Abholung bestimmen die Angehörigen. Verstorbene dürfen bis zu 36 Stunden Zuhause verbleiben ohne gesonderte Genehmigung.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Formalitäten zur Überführung und weiteren Abwicklung besprechen möchten.

Wir haben Ihnen das Vorgehen bei einem Sterbefall einmal aufgeführt.

1. Arzt benachrichtigen

Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürlich Todesursache vorliegt, muss dieser  die Polizei benachrichtigen. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun.

2. Bestatter benachrichtigen

Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Wir klären Sie gern darüber auf, was dabei zu beachten ist. Sollte der Verstorbene einen Vorsorgevertrag mit uns festgelegt haben, werden wir im Beratungsgespräch klären, welche Festlegungen getroffen wurden. 

3. Engste Angehörige benachrichtigen

4. Wichtige Dokumente im Trauerfall

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung vom Arzt 
  • Personenstandsurkunden
    • bei Ledigen: Geburtsurkunde
    • bei Verheirateten: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
    • bei Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • bei Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
    • bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist zusätzlich zur Geburtsurkunde anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen ein Sterbegeld)
  • Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
  • Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis; sie befindet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Rente stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen wird.
  • Angaben zu betrieblichen Renten
  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist
  • Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
  • Letztwillige Verfügung die Bestattungsart betreffend, die der Verstorbene gegebenenfalls schriftlich hinterlassen hat

5. Erledigung der Formalitäten
- meistens werden diese Punkte vom Bestatter veranlasst

  • Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes, die sogenannte Abmeldung. Es muss nicht an jeder Stelle eine Originalsterbeurkunde vorgelegt werden - bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen, wie beispielsweise bei Autoversicherungen - reicht eine Fotokopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss dagegen ein Original vorgelegt werden.
  • Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
  • Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung
  • Terminfestlegung mit dem Pfarrer/dem Trauerredner
  • Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
  • Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle
  • ggf. Auslegung einer Kondolenzliste
  • Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
  • Druck von Traueranzeigen und Danksagungen
  • Druck von Totenzetteln, wo regional üblich
  • Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
  • Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
  • Leistungen im Sterbefall
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  • Blumen und Kränze
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  • Im Todesfall zu tun...

So erreichen Sie uns:

Bestattungen Birk GmbH
Trierer Straße 709
52078 Aachen

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  info@bestattungen-birk.de

So einzigartig wie der Mensch ist auch sein Abschied

Was Sie bei einem Sterbefall zu beachten haben und wie sich die Wünsche des Verstorbenen mit Ihren Vorstellungen vereinbaren lassen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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