info@bestattungen-birk.de Trierer Straße 709 - 52078 Aachen-Brand
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Wenn ein Sterbefall zuhause eintritt, muss zunächst ein Arzt/eine Ärztin benachrichtigt werden, da die Todesbescheinigung ausgestellt werden muss. In Krankenhäusern wird dies automatisch veranlasst.
Den Zeitpunkt der Abholung bestimmen die Angehörigen. Verstorbene dürfen bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben ohne gesonderte Genehmigung.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Formalitäten zur Überführung und weiteren Abwicklung besprechen möchten.
Wir haben Ihnen das Vorgehen bei einem Sterbefall einmal aufgeführt.
Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt/eine Ärztin zu benachrichtigen, damit die Todesbescheinigung ausgestellt wird (im Krankenhaus wird dies automatisch veranlasst).
Wenn nicht bescheinigt werden kann, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nicht zwangsläufig mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun. Die gesetzlichen Vorgaben müssen jedoch eingehalten werden. In diesem Fall muss eine Freigabe der Staatsanwaltschaft abgewartet werden, bevor weitere Schritte unternommen werden können. Gespräche über den weiteren Verlauf können aber natürlich schon geführt werden, so dass nach Erteilung der Freigabe sofort alles Weitere in Gang gesetzt werden kann.
Es ist sinnvoll, das Bestattungshaus zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der/die Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er/Sie kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm/ihr Abschied nehmen können. Wir klären Sie gern darüber auf, was dabei zu beachten ist. Sollte ein Vorsorgevertrag vorliegen, werden wir im Beratungsgespräch klären, welche Festlegungen getroffen wurden.
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