Bestattungsarten
Eine Entscheidung für immer
Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten hierfür unterschiedliche Gesetze und Verordnungen.
Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Die verstorbene Person wird der Erde übergeben, wahlweise in in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte.
Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Schmuckurne in einer Urnengrabstelle, einem Kolumbarium oder in einem speziell dafür vorgesehenen Waldstück beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Asche der See übergeben wird. Aber auch die Verarbeitung der Asche zu einem synthetischen Diamanten oder eine Luftbestattung in 25 km Höhe sind Möglichkeiten.
- Erde, Feuer, Wasser
- Erdbestattung
- Feuerbestattung
- Kolumbarien / Urnenstelen
- Seebestattung
- Waldbestattung
- Sonderbestattung
Einen Mitmenschen zu bestatten, gehört zu den ältesten Kulturleistungen der Menschheit.
Neben kulturellen Unterschieden der Bestattungsarten, gibt es aber auch Gemeinsamkeiten. So spielen die Elemente Erde, Feuer und Wasser bei den Vorstellungen des Übergangs vom Diesseits zum Jenseits in vielen Religionen der Welt eine tragende Rolle. Sie symbolisieren Ewigkeit, Vergänglichkeit und den Kreislauf von Werden und Vergehen auf unterschiedliche Art und Weise.
In vielen Kulturen symbolisiert das Feuer Reinigung und Läuterung. Auch Wasser steht für Reinigung ebenso wie für den Ursprung des Lebens. In der griechischen Mythologie trennen Flüsse das Reich der Lebenden von dem der Toten. Das Element Erde steht für die Materie. Es symbolisiert das Werden und Vergehen als natürlichen Prozess. Der dreimalige Erdwurf beim Begräbnis erinnert bis heute daran, dass der Mensch zur Erde zurückkehrt.
Die Entscheidung für eine Erd‐ oder Feuerbestattung hängt von den eigenen weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen, aber auch von praktischen Erwägungen, etwa dem Bestehen eines Familiengrabes, ab. Bei einer Erdbestattung wird der Körper in einem Sarg der Erde übergeben. Während die Unversehrtheit des Körpers im Islam und Judentum nach wie vor zentral ist, sind Erd‐ und Feuerbestattung im Christentum inzwischen weitgehend gleichbedeutend.
Auf den meisten Friedhöfen können Angehörige zwischen verschiedenen Grabstätten für die Erdbestattung wählen. Während in einem Einzel‐ oder Reihengrab nur ein Verstorbener beigesetzt werden kann, ist ein so genanntes Wahlgrab meist größer und kann auch mehrere Grabstellen für Lebensgemeinschaften umfassen. In den Friedhofsordnungen sind die möglichen Grabformen ebenso wie die Ruhefristen festgelegt.
Die Erdbestattung findet in unserer Region grundsätzlich im Sarg auf einem Friedhof statt (außer bei Angehörigen religiöser Glaubensgemeinschaften, die eine Bestattung ohne Sarg vorsehen). Man kann zwischen einem Reihengrab, einem Wahlgrab oder einer Gruft, einem anonymen Grab oder einem Rasenreihengrab wählen.
Wahlgrab
Man entscheidet sich für ein einzelnes oder doppeltes Wahlgrab, falls gewünscht auch mehr Stellen. Die Lage kann in begrenztem Maße ausgesucht werden. Wer möchte, kann auch schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
Reihengrab
Reihengräber werden der Reihe nach belegt. Man kann also keinen Platz aussuchen. Jedes Grab ist nur für eine Beisetzung zugelassen. Eine Familienzusammenführung ist hier nicht möglich.
Rasengrab
Ein Rasengrab (oft auch "amerikanisches Grab" genannt) wird genauso wie ein Reihengrab belegt. Man darf jedoch keine Bepflanzung anlegen oder Gedenkkerzen aufstellen. Ein Stein muss rasenbündig verlegt werden. Die dadurch entstehende Rasenfläche wird anschließend vom Friedhofsbetreiber sauber gehalten.
Anonymes Grab
Das anonyme Grab darf nicht gekennzeichnet werden. Es befindet sich unter einer Rasenfläche und ist somit für Friedhofsbesucher*innen nicht auffindbar.
Bei der Feuerbestattung wird, wie der Name schon sagt, der Körper eingeäschert (kremiert). Es ist nicht mehr notwendig, eine zu Lebzeiten verfasste, schriftliche Verfügung der/des Verstorbenen vorzulegen, dass die Feuerbestattung dem eigenen Willen entspricht.
Vergleichbar mit der Dekomposition des Körpers bei einer Erdbestattung, kommt es bei der Verbrennung durch auf ca. 800 Grad erhitzte Luft zu einer Dehydrierung. Der Vorgang ist jedoch viel schneller abgeschlossen: Er dauert je nach Krematoriumstechnik ca. 60 - 90 Minuten. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum und die Registernummer der Einäscherung. Die Bestattung findet im Regelfall in einer Schmuckurne statt, die die Aschenkapsel aufnimmt.
Urnenwahlgrab
das Urnenwahlgrab bietet Platz für 2-4 Urnen (je nach Kommune). Die Lage kann in begrenztem Maße ausgesucht werden. Wer möchte, kann auch schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
Urnenreihengrab
Urnenreihengräber werden der Reihe nach belegt. Man kann also keinen Platz aussuchen. Jedes Grab ist nur für eine Beisetzung zugelassen. Eine Familienzusammenführung ist hier nicht möglich.
Urnenrasenreihengrab
Ein Urnenrasengrab (oft auch "amerikanisches Grab" genannt) wird genauso wie ein Urnenreihengrab belegt. Man darf jedoch keine Bepflanzung anlegen oder eine Gedenkkerze aufstellen. Ein Stein muss rasenbündig verlegt werden. Die dadurch entstehende Rasenfläche wird anschließend vom Friedhofsbetreiber sauber gehalten.
Anonymes Urnengrab
Das anonyme Urnengrab darf nicht gekennzeichnet werden. Es befindet sich unter einer Rasenfläche und ist somit für Friedhofsbesucher*innen nicht auffindbar.
Urnenstele / Urnenkammer
siehe auch die Bestattung im Kolumbarium
Die Urne wird in einer Wand beigesetzt, deren einzelne Fächer mit einer Platte verschlossen werden. Urnenstelen werden auf einigen Friedhöfen angeboten; aber auch in verschiedenen Kolumbarien, wie z.B. das Columbarium St. Donatus in Brand, die Grabeskirche St. Josef in Aachen oder das Columbarium St. Gregorius.
Seebestattung
Die Asche wird in eine spezielle Seeurne umgefüllt und vom Schiff aus der See übergeben. Eine Begleitung durch die Angehörigen ist möglich.
Sonderformen
Es gibt außerdem verschiedene Sonderformen der Bestattung wie z.B. die Herstellung eines synthetischen Diamanten aus der Asche oder eine Luftbestattung, bei der die Asche auf unterschiedliche Art hoch in der Luft verstreut wird.
Eine Urne kann in einer Urnenstehle oder einem Kolumbarium beigesetzt werden. Das ist eine Grabkammer, die mit einer beschrifteten Platte verschlossen wird. Solche Stehlen gibt es auf verschiedenen Friedhöfen aber auch z.B. im Columbarium St. Donatus, in der Grabeskirche St. Josef oder im Columbarium St. Gregorius. In diesen ehemaligen Kirchen werden regelmäßig Gedenkgottesdienste oder Erinnerungsfeiern angeboten.
Das Meer hört nie auf, Wellen zu schlagen. Seine Weite, Tiefe und Kraft fasziniert die Menschen. Bei der Seebestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Spezialurne, die sich im Wasser vollkommen auflöst, von einem Schiff aus ins Meer gelassen. Die Angehörigen, die diese Zeremonie auf See begleiten können, erhalten eine Seekarte mit der genauen Angabe des Beisetzungsortes. Es gibt mehrere Beisetzungsgebiete in der Ost‐ und Nordsee, aber auch im Pazifik, Atlantik oder Mittelmeer. Manche Reedereien, die Seebestattungen ausrichten, bieten einmal im Jahr an verschiedenen Orten Erinnerungsgedenkfahrten an, die auch mit einem Gedenkgottesdienst für die Angehörigen verbunden sein können.
Urnenbeisetzung in einem Naturgrab im Wald
Das Naturgrab bzw. naturnahe Grab wird auf verschiedenen Friedhöfen angeboten. Aber auch andere Anbieter haben die Möglichkeit geschaffen, eine Urne in einem naturbelassenen Grab in einem dafür ausgewiesenen Waldstück beizusetzen. Dort kann eine Urne im Wurzelbereich eines, von den Angehörigen ausgesuchten Baumes, bestattet werden. Eine ganz individuell gestaltete Trauerfeier in der Natur ist möglich.
Die Bestattung im Wald ist eine Alternative zum klassischen Friedhof. Mitten im Wald wird die Asche des/der Verstorbenen an einem Baum begraben. Eine kleine Namenstafel macht auf die Grabstätte aufmerksam.
Um die Grabpflege nach der Beisetzung müssen Sie sich nicht kümmern, diese übernimmt die Natur. Grabschmuck, der nicht biologisch abbaubar ist, ist in der Regel nicht erlaubt, denn Gestecke, Kerzen und Grabsteine passen nicht in die natürliche Umgebung des Waldes. Stattdessen schmücken je nach Jahreszeit Wildblumen, Moose, Farne, buntes Laub und Schnee die Baumgräber und machen sie zu einem ganz individuellen Ort des Gedenkes und Erinnerns.
Die Beisetzung in einem Wald können Sie individuell gestalten, so wie Sie es möchten oder sich die/der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Ob still, im kleinen Familen- und Freundeskreis, mit Musik oder in großem Rahmen. Sprechen Sie uns gerne an.
Ungewöhnliche Bestattungsarten sind immer wieder Inhalt von Berichten in den Medien und im Fernsehen. Bei solchen besonderen Wünschen, etwa der Verarbeitung der menschlichen Asche zu einem synthetischen Diamanten oder einer Luftbestattung (Verstreuen der Asche in der Luft vom Heißluftballon aus oder durch einen Heliumballon) ist es wichtig, seinen Wunsch rechtzeitig zu Lebzeiten festzuhalten; aber auch, seinen Wunsch genau zu bedenken. Nicht alle angebotenen Formen sind im Letzten tragfähig oder für einen guten Trauerprozess für die Angehörigen förderlich. Viele Menschen brauchen einen Ort, an dem sie ihre Trauer festmachen können. Auch gesetzliche Bestimmungen sind hierbei zu beachten.
Jeder Mensch kann durch eine letztwillige Verfügung Anordnungen über Art und Ort seiner Bestattung und deren Ausgestaltung treffen oder in einem Vorsorgevertrag individuelle Wünsche angeben und gleichzeitig finanziell absichern. Damit kann man seinen Angehörigen viele Entscheidungen abnehmen. Fehlt es an einer Willensäußerung des/der Verstorbenen, sind die Angehörigen – zunächst Ehegatte, Kinder oder nähere Verwandte – berechtigt, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden.