Hilfe im Todesfall
Nützliche Informationen zu den wichtigsten Schritten
Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eintritt?
Wenn ein Sterbefall zu Hause eintritt, muss zunächst ein Arzt/eine Ärztin benachrichtigt werden, da die Todesbescheinigung ausgestellt werden muss. In Krankenhäusern wird dies automatisch veranlasst. Den Zeitpunkt der Abholung bestimmen die Angehörigen. Verstorbene dürfen bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben ohne gesonderte Genehmigung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Formalitäten zur Überführung und weiteren Abwicklung besprechen möchten. Wir haben Ihnen das Vorgehen bei einem Sterbefall einmal aufgeführt.
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➀
Arzt/Ärztin -
➁
Bestattungshaus -
➂
Dokumente -
➃
Formalitäten
Arzt/Ärztin benachrichtigen
Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt/eine Ärztin zu benachrichtigen, damit die Todesbescheinigung ausgestellt wird (im Krankenhaus wird dies automatisch veranlasst).
Wenn nicht bescheinigt werden kann, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nicht zwangsläufig mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun. Die gesetzlichen Vorgaben müssen jedoch eingehalten werden. In diesem Fall muss eine Freigabe der Staatsanwaltschaft abgewartet werden, bevor weitere Schritte unternommen werden können. Gespräche über den weiteren Verlauf können aber natürlich schon geführt werden, so dass nach Erteilung der Freigabe sofort alles Weitere in Gang gesetzt werden kann.
Bestattungshaus benachrichtigen
Es ist sinnvoll, das Bestattungshaus zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der/die Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er/Sie kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen Abschied nehmen können. Wir klären Sie gern darüber auf, was dabei zu beachten ist. Sollte ein Vorsorgevertrag vorliegen, werden wir im Beratungsgespräch klären, welche Festlegungen getroffen wurden.
Wichtige Dokumente im Trauerfall
- Todesbescheinigung, ausgestellt durch Ärztin/Arzt
- Personenstandsurkunden
bei Ledigen: Geburtsurkunde
bei Verheirateten: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
bei Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
bei Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist zusätzlich zur Geburtsurkunde anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen. - Personalausweis der/des Verstorbenen
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Letztwillige Verfügung über die Bestattungsart, sofern die/der Verstorbene es schriftlich festgelegt hat.
- Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist
- Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen ein Sterbegeld)
- Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
- Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis; sie befindet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Rente stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen wird.
- Angaben zu betrieblichen Renten
- Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder Notar*in
Erledigung der Formalitäten durch den Bestatter
- Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes, die sogenannte Abmeldung (es muss später nicht an jeder Stelle eine Originalsterbeurkunde vorgelegt werden - bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen, wie beispielsweise bei Autoversicherungen - reicht eine Fotokopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss dagegen meist ein Original vorgelegt werden)
- Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
- Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung
- Terminfestlegung mit Geistlichen bzw. Trauerredner*innen
- Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier, z.B. Orgelspiel oder andere musikalische Begleitung
- Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle
- ggf. Auslegung einer Kondolenzliste
- Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und Blumen für die letzte Verabschiedung oder ggf. einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
- Druck von Traueranzeigen und Danksagungen
- Druck von Totenzetteln, wo regional üblich
- Aufgabe von Traueranzeigen in der Tages- bzw. Wochenpresse
- Erstellung eines Online-Gedenkportals
- Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
- Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
Unsere Leistungen
Als Bestattungsunternehmen fühlen wir uns für alle Fragen rund um die Bestattung verantwortlich. Wir sehen es als unsere Aufgabe, trauernden Menschen umfassend zu helfen und gehen gerne auf individuelle Wünsche ein. Ebenso ist Nachhaltigkeit für unser Unternehmen wichtig. Wir versuchen weitestgehend mit biologisch abbaubaren Materialien zu arbeiten und unterstützen ressourcenschonende Produktionsmethoden. Wir bemühen uns aufrichtig, unsere Arbeitsweise und unsere Arbeitsmaterialien im Sinne unserer ökologischen Verantwortung anzupassen.
- Wir beraten Sie bei der Wahl der Bestattungsart
- Wir regeln für Sie die notwendigen Formalitäten
- Wir legen für Sie nach Absprache den Ort und Termin der Trauerfeier fest
- Wir kümmern uns um die fachgerechte hygienische Versorgung des/der Verstorbenen
- Wir haben ständig eine große Auswahl von Särgen und Urnen vorrätig
- Wir führen die Einbettung, Einkleidung und Überführung des/der Verstorbenen durch
- Wir stellen für Sie den Kontakt zu Geistlichen oder Trauerredner*innen her
- Wir liefern für Sie die Trauerdrucksachen in individueller Gestaltung
- Wir erstellen für Sie Traueranzeigen in den Tageszeitungen
- Wir bestellen für Sie den Grabschmuck, Kränze und Gestecke
- Wir regeln den Ablauf der Bestattung auf dem Friedhof
- Wir buchen für Sie die Gaststätte
- Wir legen mit Ihnen zusammen und für Sie Bestattungsvorsorge fest
Haben Sie Fragen hierzu oder zu weiteren Leistungen? Rufen Sie uns an. Gerne besprechen wir Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch.