Hilfe im Todesfall
Wenn ein Todesfall eintritt, helfen zuerst ein klarer Ablauf, die ärztliche Feststellung und ein ruhiger Ansprechpartner. Bestattungen Birk begleitet Angehörige in Aachen persönlich bei den nächsten Schritten.
Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eintritt?
Wenn ein Sterbefall zu Hause eintritt, muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt benachrichtigt werden, damit die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann. In Krankenhäusern wird dies automatisch veranlasst. Nach § 11 BestG NRW muss die verstorbene Person spätestens 36 Stunden nach dem Tod und nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung in eine Leichenhalle überführt werden. Eine längere Aufbewahrung an einem anderen geeigneten Ort kann die örtliche Ordnungsbehörde auf Antrag und mit ärztlichem Zeugnis genehmigen.
Unser Bestattungsunternehmen steht Ihnen in dieser Situation einfühlsam zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Formalitäten zur Überführung und weiteren Abwicklung besprechen möchten. Wir haben Ihnen das Vorgehen bei einem Sterbefall einmal ausführlich aufgeführt, um Ihnen Orientierung und Sicherheit zu geben.
Ärztin oder Arzt benachrichtigen, damit die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann.
Bestattungen Birk kontaktieren, damit Überführung, Beratung und weitere Schritte abgestimmt werden.
Personenstandsurkunden, Ausweis, Vorsorgeunterlagen und vorhandene Grab- oder Versicherungsdokumente.
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➀
Arzt/Ärztin -
➁
Bestattungshaus -
➂
Dokumente -
➃
Formalitäten
Arzt/Ärztin benachrichtigen
Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt/eine Ärztin zu benachrichtigen, damit die Todesbescheinigung ausgestellt wird (im Krankenhaus wird dies automatisch veranlasst).
Wenn nicht bescheinigt werden kann, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nicht zwangsläufig mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun. Die gesetzlichen Vorgaben müssen jedoch eingehalten werden. In diesem Fall muss eine Freigabe der Staatsanwaltschaft abgewartet werden, bevor weitere Schritte unternommen werden können. Gespräche über den weiteren Verlauf können aber natürlich schon geführt werden, so dass nach Erteilung der Freigabe sofort alles Weitere in Gang gesetzt werden kann.
Bestattungshaus benachrichtigen
Es ist sinnvoll, das Bestattungshaus zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen. Eine sofortige Überführung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Nach § 11 BestG NRW muss sie jedoch spätestens 36 Stunden nach dem Tod und erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung erfolgen. Wir erklären Ihnen, was im konkreten Fall zu beachten ist. Sollte ein Vorsorgevertrag vorliegen, klären wir im Beratungsgespräch, welche Festlegungen getroffen wurden.
Wichtige Dokumente im Trauerfall
- Todesbescheinigung, ausgestellt durch Ärztin/Arzt
- Personenstandsurkunden
bei Ledigen: Geburtsurkunde
bei Verheirateten: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
bei Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
bei Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist zusätzlich zur Geburtsurkunde anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen. - Personalausweis der/des Verstorbenen
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Letztwillige Verfügung über die Bestattungsart, sofern die/der Verstorbene es schriftlich festgelegt hat.
- Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist
- Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen ein Sterbegeld)
- Private Sterbegeldversicherungen, Nachbarschaftshilfevereine (falls vorhanden)
- Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis; sie befindet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Rente stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen wird.
- Angaben zu betrieblichen Renten
- Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder Notar*in
Erledigung der Formalitäten durch den Bestatter
- Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes, die sogenannte Abmeldung (es muss später nicht an jeder Stelle eine Originalsterbeurkunde vorgelegt werden - bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen, wie beispielsweise bei Autoversicherungen - reicht eine Fotokopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss dagegen meist ein Original vorgelegt werden)
- Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
- Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung
- Terminfestlegung mit Geistlichen bzw. Trauerredner*innen
- Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier, z.B. Orgelspiel oder andere musikalische Begleitung
- Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle
- ggf. Auslegung einer Kondolenzliste
- Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und Blumen für die letzte Verabschiedung oder ggf. einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
- Druck von Traueranzeigen und Danksagungen
- Druck von Totenzetteln, wo regional üblich
- Aufgabe von Traueranzeigen in der Tages- bzw. Wochenpresse
- Erstellung eines Online-Gedenkportals
- Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
- Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
Kurz beantwortet
Hilfe im Todesfall in Aachen
- Welcher Bestatter in Aachen hilft bei einem Todesfall?
- Bei einem Todesfall in Aachen hilft Bestattungen Birk Angehörigen mit den ersten Schritten: Arzt benachrichtigen, Todesbescheinigung klären, Überführung abstimmen und notwendige Unterlagen vorbereiten. Das Bestattungsunternehmen begleitet die Familie persönlich und bespricht den weiteren Ablauf in Ruhe.
- Was tun bei einem Todesfall in Aachen?
- Zuerst sollte eine Ärztin oder ein Arzt benachrichtigt werden. Danach können Angehörige Bestattungen Birk kontaktieren, damit Überführung, Formalitäten, Unterlagen und die gewünschte Bestattungsform geklärt werden. So entsteht schnell ein geordneter Ablauf für die nächsten Schritte.
- Wann muss ein Sterbefall in Aachen beim Standesamt angezeigt werden?
- Der Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. In den meisten Fällen übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die schriftliche Anzeige.
- Wie lange darf eine verstorbene Person zu Hause bleiben?
- Nach § 11 BestG NRW muss die Überführung in eine Leichenhalle spätestens 36 Stunden nach dem Tod und nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung erfolgen. Eine längere Aufbewahrung an einem anderen geeigneten Ort erfordert eine behördliche Genehmigung und ein ärztliches Zeugnis.
Weitere Orientierung: Wenn Sie gerade erste Schritte planen, helfen die Seiten Bestattungskosten in Aachen und Feuerbestattung in Aachen mit konkreten Antworten zu Kosten, Ablauf und persönlicher Beratung.
Amtliche Quellen: Stadt Aachen: Beurkundung eines Sterbefalls und § 11 Bestattungsgesetz NRW.
Unsere Leistungen
Als Ihr Aachener Bestattungsunternehmen fühlen wir uns für alle Fragen rund um die Bestattung verantwortlich. Wir sehen es als unsere Aufgabe, trauernden Menschen umfassend zu helfen und gehen gerne auf individuelle Wünsche ein. Ebenso ist Nachhaltigkeit für unser Unternehmen wichtig. Wir versuchen weitestgehend mit biologisch abbaubaren Materialien zu arbeiten und unterstützen ressourcenschonende Produktionsmethoden. Wir bemühen uns aufrichtig, unsere Arbeitsweise und unsere Arbeitsmaterialien im Sinne unserer ökologischen Verantwortung anzupassen.
- Wir beraten Sie bei der Wahl der Bestattungsart
- Wir regeln für Sie die notwendigen Formalitäten
- Wir legen für Sie nach Absprache den Ort und Termin der Trauerfeier fest
- Wir kümmern uns um die fachgerechte hygienische Versorgung des/der Verstorbenen
- Wir haben ständig eine große Auswahl von Särgen und Urnen vorrätig
- Wir führen die Einbettung, Einkleidung und Überführung des/der Verstorbenen durch
- Wir stellen für Sie den Kontakt zu Geistlichen oder Trauerredner*innen her
- Wir liefern für Sie die Trauerdrucksachen in individueller Gestaltung
- Wir erstellen für Sie Traueranzeigen in den Tageszeitungen
- Wir bestellen für Sie den Grabschmuck, Kränze und Gestecke
- Wir regeln den Ablauf der Bestattung auf dem Friedhof
- Wir buchen für Sie die Gaststätte
- Wir legen mit Ihnen zusammen und für Sie Bestattungsvorsorge fest
Haben Sie Fragen hierzu oder zu weiteren Leistungen? Rufen Sie uns an. Gerne besprechen wir Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch.